BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)
Ein deutsches Gesetz, das seit Juni 2025 digitale Barrierefreiheit für Websites und Apps vorschreibt — mit WCAG 2.1 AA als technischem Standard.
Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein.
Der technische Standard ist WCAG 2.1 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines). Das bedeutet konkret: Ausreichende Farbkontraste (mindestens 4,5:1), Tastatur-Navigation möglich, Bilder mit Alt-Texten, Videos mit Untertiteln, logische Überschriftenstruktur, ausreichend große Klickflächen und Screen-Reader-Kompatibilität.
Wen betrifft das BFSG? Grundsätzlich alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — Online-Shops, Buchungsplattformen, Banking-Apps. Reine Informationswebsites kleiner Unternehmen sind teilweise ausgenommen, aber die Grenzen sind fließend.
Wichtig: Auch wenn dein Unternehmen formal nicht unter das BFSG fällt, ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal und SEO-Vorteil. Google bevorzugt barrierefreie Websites, und die etwa 10 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind eine kaufkräftige Zielgruppe.
Die Nachrüstung einer nicht barrierefreien Website kostet typischerweise 1.500-5.000 Euro. Bei einem Neubau ist Barrierefreiheit von Anfang an deutlich günstiger einzuplanen.
Praxis-Beispiel
Ein Online-Shop wird vom Verbraucherschutz geprüft und fällt durch: Kontraste zu gering, keine Alt-Texte, Checkout nicht per Tastatur bedienbar. Die Nachbesserung kostet 4.000 Euro plus Anwaltskosten. Ein neuer Shop mit runoa hätte von Anfang an BFSG-konform gebaut werden können.
Warum ist das wichtig?
Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Wer nicht nachrüstet, riskiert Abmahnungen. Wer es richtig macht, gewinnt eine neue Zielgruppe und verbessert nebenbei die SEO-Performance.
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