Seit Juni 2025 müssen viele Websites barrierefrei sein — und die Bußgelder sind saftig
Stellen Sie sich vor: Sie betreiben einen Online-Shop für Küchengeräte. Alles läuft, die Bestellungen kommen rein. Dann flattert ein Brief von der Marktüberwachungsbehörde ins Haus. Ihre Website ist nicht barrierefrei — Bußgeld: bis zu 100.000 Euro.
Klingt übertrieben? Ist es nicht. Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Und es betrifft deutlich mehr Unternehmen als die meisten denken.
In diesem Artikel erfahren Sie: Was das BFSG genau verlangt, ob Ihre Website betroffen ist, und was Sie konkret tun musst — mit einer Checkliste die Sie sofort abarbeiten kannst.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten — auch digitale.
Das Gesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfrist mehr. Wer heute eine Website betreibt die unter das Gesetz fällt, muss die Anforderungen bereits erfüllen.
Warum gibt es das Gesetz?
In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Dazu kommen Millionen weitere mit Sehschwächen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Und vergiss nicht: Jeder Mensch wird älter. Die Augen werden schlechter, die Feinmotorik lässt nach. Barrierefreiheit ist kein Nischenthema — es betrifft uns alle, früher oder später.
Wer ist betroffen?
Hier wird es interessant — denn nicht jede Website fällt unter das BFSG. Die wichtigsten Regeln:
Betroffen sind:
- B2C-Online-Shops die Produkte an Endverbraucher verkaufen
- Dienstleistungen die über Websites angeboten werden (z.B. Bankdienstleistungen, E-Books, Messenger-Dienste, Personenbeförderung)
- E-Commerce-Plattformen mit Warenkörben, Bestell- und Bezahlprozessen
- Self-Service-Terminals und digitale Produkte
Ausgenommen sind:
- Reine B2B-Websites (die ausschließlich an Geschäftskunden verkaufen)
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz (für Dienstleistungen)
- Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion (z.B. eine Firmen-Visitenkarte ohne Shop)
Aber Achtung: Auch wenn Sie formal ausgenommen bist, ist Barrierefreiheit trotzdem Best Practice. Warum? Weil barrierefreie Websites grundsätzlich besser sind: schnellere Ladezeiten, bessere Struktur, höhere Conversion-Raten. Google belohnt barrierefreie Websites mit besseren Rankings. Und Sie erreichen einfach mehr Menschen.
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Das BFSG verweist auf die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) der W3C, Stufe AA. Das klingt technisch, lässt sich aber auf vier Grundprinzipien herunterbrechen:
1. Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen so dargestellt werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können — auch von Menschen die nicht sehen, nicht hören oder Farben nicht unterscheiden können.
Konkret bedeutet das:
- Kontrastverhältnis mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text. Das heißt: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist ein No-Go.
- Alt-Texte für alle Bilder. Nicht „IMG_3847.jpg“, sondern „Malermeister Müller streicht eine Fassade in München-Schwabing“.
- Untertitel für Videos. Nicht nur für Gehörlose hilfreich — auch für alle die in der S-Bahn ohne Ton schauen.
- Kein reiner Farb-Kontrast für Informationen. Wenn ein Fehler nur durch rote Farbe markiert wird, sehen farbenblinde Nutzer ihn nicht.
2. Bedienbar
Die gesamte Website muss ohne Maus bedienbar sein — nur mit der Tastatur.
Konkret:
- Tab-Navigation muss logisch funktionieren. Sie müssen mit Tab durch alle Links, Buttons und Formularfelder springen können — in einer Reihenfolge die Sinn macht.
- Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein. Wenn Sie ein Element mit Tab auswählst, muss klar erkennbar sein welches Element gerade fokussiert ist.
- Keine Tastatur-Fallen. Wenn man in ein Element hinein-tabbt, muss man auch wieder heraus-tabben können.
- Skip-Links für die Navigation. Damit Screenreader-Nutzer nicht bei jedem Seitenaufruf durch das gesamte Menü navigieren müssen.
3. Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen verständlich sein.
Konkret:
- Sprache der Seite muss im HTML deklariert sein (
lang="de"). - Formulare brauchen klare Labels. Ein Feld ohne Label — also nur mit Placeholder-Text — ist nicht barrierefrei.
- Fehlermeldungen müssen klar beschreiben was falsch ist und wie man es korrigiert.
- Konsistente Navigation auf allen Seiten.
4. Robust
Die Website muss mit verschiedenen Technologien funktionieren — auch mit Screenreadern und anderen assistiven Technologien.
Konkret:
- Semantisches HTML verwenden. Ein
<button>statt einem<div onclick="...">. - ARIA-Attribute korrekt einsetzen, wo nötig.
- Valides HTML ohne Syntaxfehler.
10 Quick-Wins für bessere Barrierefreiheit
Sie müssen nicht alles auf einmal umsetzen. Diese 10 Maßnahmen können Sie sofort angehen — sie machen den größten Unterschied:
1. Kontraste prüfen und korrigieren
Teste Ihre Website mit einem Kontrast-Checker (z.B. WebAIM Contrast Checker). Mindestens 4,5:1 für normalen Text. Das ist der häufigste Fehler auf deutschen Websites.
2. Alt-Texte für alle Bilder
Geh jede Seite durch und ergänze aussagekräftige Alt-Texte. Beschreibe was auf dem Bild zu sehen ist, nicht was es sein soll. Dekorative Bilder bekommen ein leeres alt="".
3. Überschriften-Hierarchie korrigieren
H1, H2, H3 — in der richtigen Reihenfolge, ohne Sprünge. Kein H3 direkt nach H1. Das hilft Screenreadern enorm bei der Navigation.
4. Formular-Labels hinzufügen
Jedes Eingabefeld braucht ein zugehöriges <label>. Placeholder-Text allein reicht nicht — er verschwindet beim Tippen und ist für Screenreader oft unsichtbar.
5. Fokus-Styles aktivieren
Wenn Sie outline: none in Ihrem CSS hast — entferne es. Oder ersetze es durch einen sichtbaren, gut erkennbaren Fokus-Indikator.
6. Sprache im HTML-Tag setzen
Ein schneller Check: Hat Ihr <html>-Tag ein lang="de" Attribut? Falls nicht, füge es hinzu. Das dauert 5 Sekunden und hilft Screenreadern die richtige Aussprache zu wählen.
7. Link-Texte verbessern
„Hier klicken“ und „Mehr erfahren“ sind für Screenreader-Nutzer nutzlos. Besser: „Unsere Webdesign-Pakete ansehen“ oder „Barrierefreiheits-Checkliste herunterladen“.
8. Touch-Targets vergrößern
Buttons und Links sollten mindestens 44x44 Pixel groß sein. Besonders auf mobilen Geräten wichtig — auch für ältere Menschen mit weniger präziser Feinmotorik.
9. Automatische Slideshows stoppen
Karusselle und Auto-Play-Videos sind ein Barrierefreiheits-Albtraum. Wenn Sie sie brauchst, biete Pause/Stop-Buttons an.
10. Tastatur-Navigation testen
Öffne Ihre Website, lege die Maus beiseite und navigiere nur mit Tab, Enter und den Pfeiltasten. Kommst Sie überall hin? Ist immer klar wo Sie sind? Falls nicht: Genau da liegt das Problem.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG hat Zähne. Die Durchsetzung erfolgt durch die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer.
Mögliche Konsequenzen:
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro für schwerwiegende oder wiederholte Verstöße
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich (die Rechtslage ist hier noch in Entwicklung, aber erste Fälle gibt es bereits)
- Vertriebsverbot für Produkte und Dienstleistungen die die Anforderungen nicht erfüllen
- Reputationsschaden — ein öffentlicher Verstoß gegen Barrierefreiheit ist 2026 kein guter Look
Wie wahrscheinlich ist eine Kontrolle?
Ehrlich gesagt: Die Marktüberwachung fährt erst hoch. Aber die Behörden bauen ihre Kapazitäten aus, und Verbraucherschutzverbände sind bereits aktiv. Es ist eine Frage des Wann, nicht des Ob.
Und unabhängig von Kontrollen: Jeder Nutzer der Ihre Website nicht bedienen kann, ist ein verlorener Kunde. Das ist der eigentliche Kostenpunkt.
Wie runoa hilft: Barrierefreiheit ohne Kopfschmerzen
Barrierefreiheit klingt nach viel Arbeit — und ja, eine komplette Umstellung einer bestehenden Website kann aufwändig sein. Aber es muss nicht kompliziert sein.
So gehen wir bei runoa vor:
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Barrierefreiheits-Audit: Wir prüfen Ihre aktuelle Website systematisch gegen WCAG 2.1 AA — mit automatisierten Tools und manueller Prüfung. Sie bekommen einen klaren Report mit allen Problemen, priorisiert nach Schweregrad.
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Umsetzungsplan: Welche Fixes sind Quick-Wins? Was erfordert tiefere Eingriffe? Was kann in Phase 1, was in Phase 2? Sie bekommen einen realistischen Zeitplan.
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Technische Umsetzung: Wir setzen die Korrekturen um — oder bauen Ihnen eine neue, von Grund auf barrierefreie Website. Alle runoa-Websites werden nach WCAG 2.1 AA Standard gebaut.
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Dokumentation: Sie bekommen eine Barrierefreiheitserklärung die Sie auf Ihrer Website veröffentlichen kannst — ein Pflicht-Dokument unter dem BFSG.
Der Vorteil unseres KI-Workflows: Durch automatisierte Accessibility-Tests während der Entwicklung fangen wir Probleme ab bevor sie live gehen. Das spart Zeit und Geld.
Barrierefreiheit ist kein Kostenpunkt — sondern eine Investition
Zum Schluss ein Gedanke: Barrierefreiheit wird oft als lästige Pflicht gesehen. Aber die Zahlen erzählen eine andere Geschichte:
- 15% der Weltbevölkerung leben mit einer Behinderung. Das sind potenzielle Kunden.
- Barrierefreie Websites haben im Schnitt 12% höhere Conversion-Raten — weil sie für alle Nutzer einfacher zu bedienen sind.
- Google bevorzugt barrierefreie Websites, weil sie strukturierter, schneller und semantisch klarer sind.
- Die alternde Gesellschaft bedeutet: Jedes Jahr gibt es mehr Menschen die von Barrierefreiheit profitieren.
Es ist kein Zufall, dass die großen Tech-Unternehmen massiv in Accessibility investieren. Sie haben verstanden: Barrierefreiheit ist gut für alle — und gut fürs Geschäft.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG für meine Website?
Wenn Sie Produkte oder bestimmte Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) über Ihre Website verkaufst und mehr als 10 Mitarbeiter oder über 2 Millionen Euro Jahresumsatz hast, dann ja. Reine Informationsseiten ohne Transaktionsfunktion und reine B2B-Anbieter sind formal ausgenommen. Trotzdem empfehlen wir Barrierefreiheit als Best Practice für alle Websites.
Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?
Ein professionelles Audit kostet je nach Umfang der Website zwischen 500 und 3.000 Euro. Bei runoa bieten wir einen kompakten Barrierefreiheits-Check als Teil unserer Webdesign-Pakete an. Für bestehende Websites erstellen wir individuelle Angebote — sprich uns einfach an.
Reicht ein Plugin für Barrierefreiheit?
Nein. Accessibility-Overlay-Plugins (wie AccessiBe oder UserWay) sind umstritten und werden von Experten und Behindertenverbänden kritisiert. Sie lösen die grundlegenden Probleme nicht, sondern legen nur eine Schicht darüber. Echte Barrierefreiheit muss im Code der Website verankert sein — nicht als nachträgliches Plugin.
Muss meine B2B-Website auch barrierefrei sein?
Rein rechtlich: Unter dem BFSG nicht zwingend, wenn Sie ausschließlich B2B tätig bist. Aber: Viele B2B-Websites haben auch B2C-Elemente (z.B. ein Kontaktformular für Endkunden). Und unabhängig vom Gesetz ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal das Ihre Website für alle Nutzer besser macht. Große Konzerne fordern zudem zunehmend Barrierefreiheit von ihren Zulieferern.
Wie lange dauert die Umstellung?
Das hängt vom aktuellen Zustand Ihrer Website ab. Quick-Wins wie Kontraste, Alt-Texte und Labels lassen sich oft in wenigen Tagen umsetzen. Eine vollständige WCAG 2.1 AA Konformität kann bei komplexen Websites 2–8 Wochen dauern. Bei einem Relaunch integrieren wir Barrierefreiheit von Anfang an — dann gibt es keinen nachträglichen Aufwand.
Ihre Website soll barrierefrei werden — aber Sie wissen nicht wo Sie anfangen sollst? Wir prüfen Ihre Website, zeigen Ihnen die größten Baustellen und erstellen einen konkreten Umsetzungsplan. Kostenlos und unverbindlich.